Yachtcharter Killinger / Otte
Chartern in der Ostsee
  • Reiserücktrittsversicherung
  • Hier finden Sie interessante Literatur rund ums Segeln

    Links:


    Jeder kann einmal krank werden.

    Beim Chartern einer Yacht ist dann oft der gesamte -meist nicht geringe- Betrag fällig, wenn das Schiff nicht mehr anderweitig verchartert werden kann. Das gilt insbesondere, wenn der Skipper - oder bei kleiner Crew der Partner - ausfällt und der gesamte Törn storniert werden muss. Dem gegenüber sind die Gebühren einer Reiserücktrittskosten-Versicherung (RRV) eher gering.

    Unser Partner, die Union Reiseversicherung, hält hierzu günstige Arrangements für Sie bereit.

    Schließen Sie Ihre RRV gleich bei der Buchung ab.
    Einen Auszug aus den Bedingungen und Gebühren finden Sie
    HIER